Lohngleichheit ist bei der KIBAG gegeben

KIBAG hat erstmals die vorgeschriebene Lohngleichheitsanalyse durchgeführt, die der Bund für Firmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden vorschreibt. Als Basis dafür dient das Lohngleichheitsgesetz, dass am 1. Juli 2021 in Kraft tritt. Bei Lohngleichheit wird die Analyse alle vier Jahre wiederholt.

Mit Hilfe des vom Bund zur Verfügung gestellten Standard-Analyse-Tools (Logib) haben wir die Daten für die gesamte KIBAG Gruppe eingereicht. Die Daten der einzelnen Mitarbeitenden wurden dabei nicht namentlich eingegeben, sondern nur anhand der Personalnummern. Nach Beendigung der Auswertung wurden diese automatisch wieder gelöscht.

Die Analyse ergab, dass in unserem Unternehmen keine Lohndiskriminierung rsp. «kein Geschlechtseffekt» festgestellt werden kann, wie es in der Auswertung heisst. Darüber freuen wir uns.

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